{"id":1219,"date":"2025-08-22T08:42:36","date_gmt":"2025-08-22T06:42:36","guid":{"rendered":"https:\/\/universal-polythex.vdevs.eu\/?page_id=1219"},"modified":"2025-08-22T08:45:13","modified_gmt":"2025-08-22T06:45:13","slug":"allgemeine-geschaftsbedingungen-5","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/universal-polythex.vdevs.eu\/de\/seiten\/allgemeine-geschaftsbedingungen-5\/","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"<p style=\"margin-left: 7.8pt;\"><strong>Al<\/strong><strong>l<\/strong><strong>g<\/strong><strong>emeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"margin-left: 5.65pt;\"><strong>I<\/strong><strong>.<\/strong><\/p>\n<p style=\"margin-left: 5.65pt;\"><strong>1<\/strong><strong>. Anwendung<\/strong><\/p>\n<p style=\"margin-left: 5.65pt;\">1. Wir liefern nur auf Grund der nachstehenden Bedingungen. Diese Bedingungen gelten bei st\u00e4ndigen Gesch\u00e4ftsbeziehungen auch f\u00fcr k\u00fcnftige Gesch\u00e4fte, bei denen nicht ausdr\u00fccklich auf sie Bezug genommen ist, sofern sie dem Besteller bei einem fr\u00fcher von uns ausgef\u00fchrten Auftrag zugegangen sind.<\/p>\n<p style=\"margin-left: 5.65pt;\">2. Anderslautende Einkaufsbedingungen des Bestellers, der nachfolgend \u201eK\u00e4ufer\u201c genannt wird, verpflichten uns nur, wenn sie von uns schriftlich anerkannt werden.<\/p>\n<p style=\"margin-left: 5.65pt;\">3. Die Regelungen unter Punkt 13 Ziffern 1 und 2 gelten auch, wenn wir K\u00e4ufer oder Besteller sind und der Verk\u00e4ufer anderslautende Verkaufsbedingungen verwendet.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"margin-left: 5.65pt;\"><strong>2<\/strong><strong>. Angebote<\/strong><\/p>\n<p style=\"margin-left: 5.65pt;\">1. Unsere Angebote sind bez\u00fcglich Preis, Menge, Lieferzeit und Lieferm\u00f6glichkeit freibleibend, soweit sie nicht als Festangebote bezeichnet sind.<\/p>\n<p style=\"margin-left: 5.65pt;\">2. Bei Lieferungen in das Ausland gelten die INCOTERMS 1953 erg\u00e4nzend.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"margin-left: 5.65pt;\"><strong>3<\/strong><strong>. Preise<\/strong><\/p>\n<p style=\"margin-left: 5.65pt;\">1. Die Preise gelten ab Werk einschlie\u00dflich Fracht, Zoll, Einfuhrnebenabgaben und Verpackung zuz\u00fcglich Mehrwertsteuer in der zur Lieferzeit geltenden gesetzlichen H\u00f6he.<\/p>\n<p style=\"margin-left: 5.65pt;\">2. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu \u00e4ndern, wenn es nach Abschluss des Vertrages mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 2 Monaten zu Kostenerh\u00f6hungen oder -senkungen (der eigenen Einstandspreise, Fracht-, Versand- und Versandnebenkosten, Z\u00f6lle) kommt. Dies werden wir auf Verlangen nachweisen. Betr\u00e4gt die Erh\u00f6hung mehr als 5% des vereinbarten Kaufpreises, steht dem K\u00e4ufer ein K\u00fcndigungs- oder R\u00fccktrittsrecht zu. Bei \u00c4nderung der W\u00e4hrung oder der Wechselparit\u00e4ten in der Zeit zwischen Abschluss des Vertrages und der Lieferung bzw. Teillieferung haben wir das Recht, von demselben zur\u00fcckzutreten. Ebenso sind wir berechtigt, W\u00e4hrungsverluste dem K\u00e4ufer zu belasten, wenn Zahlungen erst nach dem vereinbarten Zahlungsziel unserem Konto gutgeschrieben werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"margin-left: 5.65pt;\"><strong>4<\/strong><strong>. Ma\u00dfe und Gewichte, Fehlmengen und Falschlieferungen<\/strong><\/p>\n<p style=\"margin-left: 5.65pt;\">1. Die auch f\u00fcr die Berechnung ma\u00dfgebende Feststellung von Ma\u00dfen und Gewichten erfolgt bei Verladung von uns oder von unseren Beauftragten, es sei denn, dass der K\u00e4ufer auf seine Kosten eine bahnamtliche Verwiegung auf der Abgangsstation verlangt.<\/p>\n<p style=\"margin-left: 5.65pt;\">2. Mehr- oder Minderlieferungen in handels\u00fcblichem Umfang stellen keinen von uns zu vertretenen<\/p>\n<p style=\"margin-left: 5.65pt;\">Mangel dar. Wir halten eine Abweichung von bis zu 5 % f\u00fcr handels\u00fcblich.<\/p>\n<p style=\"margin-left: 5.65pt;\">3. Fehlmengen und Falschlieferungen sind innerhalb einer Frist von einer Woche anzuzeigen; beanstandete Ware darf nicht weiterverarbeitet, vermischt oder verbaut werden. Im Gesch\u00e4ftsverkehr mit unseren kaufm\u00e4nnischen Kunden gilt \u00a7 377 HGB.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"margin-left: 5.65pt;\"><strong>5<\/strong><strong>. Liefer- und Abnahmepflichten<\/strong><\/p>\n<p style=\"margin-left: 5.65pt;\">1. Wird eine vereinbarte Lieferfrist infolge unseres Verschuldens nicht eingehalten, so ist, falls wir nicht grob fahrl\u00e4ssig oder vors\u00e4tzlich gehandelt haben, der K\u00e4ufer unter Ausschluss weiterer Anspr\u00fcche nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, eine Verzugsentsch\u00e4digung zu fordern oder vom Vertrag zur\u00fcckzutreten, wenn er beim Setzen der Nachfrist auf die Ablehnung der Leistung schriftlich hingewiesen hat. Die Verzugsentsch\u00e4digung ist auf h\u00f6chstens 5% desjenigen Teiles der Lieferung begrenzt, die nicht vertragsgem\u00e4\u00df erfolgt ist.<\/p>\n<p style=\"margin-left: 5.65pt;\">2. Wir sind zu angemessenen Teillieferungen berechtigt. Etwaige Teillieferungen gelten hinsichtlich der Rechnungserteilung und Zahlung (vgl. Ziff. 12) als besonderes Gesch\u00e4ft.<\/p>\n<p style=\"margin-left: 5.65pt;\">3. Ereignisse h\u00f6herer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erf\u00fcllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zur\u00fcckzutreten. Der h\u00f6heren Gewalt, wozu auch Epidemien, Pandemien und Naturkatastrophen geh\u00f6ren, stehen Streik, Aussperrung und unvorhersehbare Umst\u00e4nde, z. B. Betriebsst\u00f6rungen gleich, die uns die rechtzeitige Lieferung trotz zumutbarer Anstrengungen unm\u00f6glich machen. Dies gilt auch, wenn die vorgenannten Behinderungen w\u00e4hrend eines Verzuges oder bei einem Unterlieferanten eintreten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"margin-left: 5.65pt;\"><strong>6<\/strong><strong>. Versand<\/strong><\/p>\n<p style=\"margin-left: 5.65pt;\">1. Sofern nicht anders vereinbart, w\u00e4hlen wir Verpackung, Versandart und Versandweg nach bestem Ermessen.<\/p>\n<p style=\"margin-left: 5.65pt;\">2. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung mit dem Verlassen des Lieferwerkes auf den K\u00e4ufer \u00fcber. Bei vom K\u00e4ufer zu vertretenden Verz\u00f6gerungen der Absendung geht die Gefahr bereits mit der Mitteilung der Versandbereitschaft \u00fcber.<\/p>\n<p style=\"margin-left: 5.65pt;\">3. Wurde auf Verlangen des K\u00e4ufers eine bestimmte Versandart und\/oder ein bestimmter Versandweg gew\u00e4hlt, so hat er die dadurch gegen\u00fcber der billigsten Versandm\u00f6glichkeit entstehenden Mehrkosten auch dann zu tragen, wenn wir uns zu frachtfreier Lieferung verpflichtet haben.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"margin-left: 5.65pt;\"><strong>7<\/strong><strong>. Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/p>\n<p style=\"margin-left: 5.65pt;\">Die Ware bleibt bis zur vollst\u00e4ndigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Die Regelung unter Punkt 2.5. (Einbau der Vorbehaltsware in das eigene Grundst\u00fcck) gilt entsprechend; wobei es auf eine Gewerblichkeit nicht ankommt. Im Gesch\u00e4ftsverkehr mit unseren gewerblichen Kunden gelten die Regelungen unter Punkt 2.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"margin-left: 5.65pt;\"><strong>8<\/strong><strong>. Warenzeichen<\/strong><\/p>\n<p style=\"margin-left: 5.65pt;\">Bei der Lieferung von Waren mit eingetragenem Warenzeichen darf der K\u00e4ufer das Warenzeichen in Verbindung mit den aus der gelieferten Ware hergestellten Produkten nur benutzen, wenn der Inhaber des Warenzeichens einer solchen Benutzung ausdr\u00fccklich vorher schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt f\u00fcr alle Verarbeitungsstufen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"margin-left: 5.65pt;\"><strong>9<\/strong><strong>. Gew\u00e4hrleistungsrechte des K\u00e4ufers, Beschr\u00e4nkung dieser Rechte<\/strong><\/p>\n<p style=\"margin-left: 5.65pt;\">1. F\u00fcr als &#8222;Regenerat\u201c bezeichnete Ware ist jegliche Gew\u00e4hrleistung ausgeschlossen.<\/p>\n<p style=\"margin-left: 5.65pt;\">2. Voraussetzung f\u00fcr die Geltendmachung von Rechten ist, dass der K\u00e4ufer offensichtliche M\u00e4ngel innerhalb von einer Woche nach Lieferung uns gegen\u00fcber r\u00fcgt. Versteckte M\u00e4ngel sind uns innerhalb einer Woche nach ihrer Feststellung anzuzeigen. Transportsch\u00e4den sind uns unverz\u00fcglich schriftlich anzuzeigen. Bei Anlieferung per Bahn, mit Fahrzeugen des gewerblichen G\u00fcternah- und Fernverkehrs oder durch sonstige Verkehrstr\u00e4ger hat der K\u00e4ufer die erforderlichen Formalit\u00e4ten gegen\u00fcber dem Frachtf\u00fchrer wahrzunehmen.<\/p>\n<p style=\"margin-left: 5.65pt;\">3. Sch\u00e4den, die durch M\u00e4ngel an der gelieferten Ware verursacht werden, sind uns unverz\u00fcglich unter Angabe der verarbeiteten Ware anzuzeigen.<\/p>\n<p style=\"margin-left: 5.65pt;\">4. Stellt der K\u00e4ufer einen Mangel fest, darf er die von uns gelieferte Ware nicht bearbeiten, vermischen, verbauen, verkaufen etc., bis eine Beweissicherung mit uns oder ein selbst\u00e4ndiges Beweisverfahren nach \u00a7\u00a7 485 ff. ZPO durchgef\u00fchrt oder eine einvernehmliche Regelung mit uns getroffen wurde.<\/p>\n<p style=\"margin-left: 5.65pt;\">5. Bei begr\u00fcndeter M\u00e4ngelr\u00fcge sind wir unter Ausschluss sonstiger Gew\u00e4hrleistungsverpflichtungen zur Ersatzlieferung verpflichtet. Schl\u00e4gt die Ersatzlieferung fehl oder kommen wir dieser Verpflichtung nicht innerhalb angemessener Fristen nach, kann der K\u00e4ufer eine Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen, vom Vertrag zur\u00fccktreten und\/oder Schadenersatz verlangen.<\/p>\n<p style=\"margin-left: 5.65pt;\">6. Weitergehende Anspr\u00fcche &#8211; gleich aus welchem Rechtsgrund &#8211; sind ausgeschlossen.<\/p>\n<p style=\"margin-left: 5.65pt;\">7. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend, wenn wir andere als die vertragsgem\u00e4\u00dfe Ware liefern.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"margin-left: 5.65pt;\"><strong>10<\/strong><strong>. Zusicherung, Ausk\u00fcnfte und Beratung<\/strong><\/p>\n<p style=\"margin-left: 5.65pt;\">1. Unsere anwendungstechnischen Ausk\u00fcnfte und Beratungen, auch in Schrift und Bild, erfolgen nach bestem Wissen &#8211; auch in Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter &#8211; und befreien unsere K\u00e4ufer nicht, eine eigene Pr\u00fcfung unserer Waren auf ihre Eignung f\u00fcr die beabsichtigten Verfahren und Zwecke durchzuf\u00fchren. Wir haften hierf\u00fcr nur, falls uns und unseren Mitarbeitern und Erf\u00fcllungsgehilfen grobe Fahrl\u00e4ssigkeit oder Vorsatz zur Last gelegt werden kann.<\/p>\n<p style=\"margin-left: 5.65pt;\">2. Der Hinweis auf technische Normen und Katalogbeschreibungen dienen der Leistungsbeschreibung. Zusicherungen f\u00fcr bestimmte Eigenschaften des Liefergegenstandes bed\u00fcrfen der Schriftform in der Auftragsbest\u00e4tigung.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"margin-left: 5.65pt;\"><strong>11<\/strong><strong>. Weitere Haftungsbeschr\u00e4nkungen<\/strong><\/p>\n<p style=\"margin-left: 5.65pt;\">1. Unsere Haftung auf Schadenersatz wegen Verletzung vertraglicher und gesetzlicher Pflichten ist dar\u00fcber hinaus nach Ma\u00dfgabe der folgenden Bestimmungen beschr\u00e4nkt.<\/p>\n<p style=\"margin-left: 5.65pt;\">2. Die Haftung f\u00fcr einfache Fahrl\u00e4ssigkeit, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen. Dies gilt auch f\u00fcr die Haftung f\u00fcr das Handeln gesetzlicher Vertreter oder Erf\u00fcllungsgehilfen. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch f\u00fcr einfache Fahrl\u00e4ssigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrages \u00fcberhaupt erst m\u00f6glich macht und auf deren Einhaltung der K\u00e4ufer vertrauen darf.<\/p>\n<p style=\"margin-left: 5.65pt;\">3. Die Haftung f\u00fcr mittelbare und unvorhersehbare Sch\u00e4den, Produktions- und Nutzungsausfall, Folgekosten bei der Weiterverarbeitung, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Verm\u00f6genssch\u00e4den wegen Anspr\u00fcchen Dritter, ist f\u00fcr einfache Fahrl\u00e4ssigkeit ausgeschlossen, es sei denn es liegt eine Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit vor.<\/p>\n<p>4. Jegliche uns treffende Schadenersatzhaftung ist begrenzt auf den vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden, sofern uns hinsichtlich der Pflichtverletzung nicht vors\u00e4tzliches Verhalten angelastet werden kann.<\/p>\n<p>5. Schadenersatzanspr\u00fcche aus der Haftung nach den zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unber\u00fchrt. Unsere Haftung wird jedoch f\u00fcr den Fall ausgeschlossen, dass dem K\u00e4ufer der Hersteller oder Vorlieferant binnen 4 Wochen nach Anzeige der den Schaden verursachenden Ware schriftlich mitgeteilt wird.<\/p>\n<p>6. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschr\u00e4nkt ist, gilt dies auch f\u00fcr die pers\u00f6nliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erf\u00fcllungsgehilfen etc.<\/p>\n<p>7. Alle Haftungsbeschr\u00e4nkungen gelten nicht f\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit oder im Falle des Vorliegens einer Garantie oder der \u00dcbernahme einer Beschaffenheitsgarantie oder bei uns anzulastenden groben Verschulden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>12<\/strong><strong>. Zahlung<\/strong><\/p>\n<p>1. Unsere Rechnungen sind 30 Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung in bar oder durch \u00dcberweisung auf eines unserer Bankkonten f\u00e4llig.<\/p>\n<p>2. Bei \u00dcberschreitung des vereinbarten Zahlungstermins werden Zinsen in H\u00f6he von 8 %-Punkten \u00fcber dem jeweiligen Basiszinssatz verlangt, sofern wir nicht h\u00f6here Sollzinsen nachweisen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens behalten wir uns ausdr\u00fccklich vor.<\/p>\n<p>3. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln bleibt vorbehalten. Schecks und rediskontf\u00e4hige Wechsel werden nur erf\u00fcllungshalber abgenommen, s\u00e4mtliche damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten des K\u00e4ufers.<\/p>\n<p>4. Wird ein SEPA-Lastschriftmandat vereinbart, werden wir erm\u00e4chtigt, Zahlungen vom Konto des K\u00e4ufers mittels Lastschrift einzuziehen. Der K\u00e4ufer weist sein Kreditinstitut an, die von uns gezogenen Lastschriften einzul\u00f6sen. Der Einzug der Lastschrift erfolgt zum F\u00e4lligkeitsdatum. F\u00e4llt das F\u00e4lligkeitsdatum auf einen Nicht-Bankarbeitstag, erfolgt der Einzug zum n\u00e4chsten Bankarbeitstag. Drei Bankarbeitstage vor dem Einzug wird der K\u00e4ufer \u00fcber den Einzug informiert werden (Pre-Notification): Der K\u00e4ufer sichert zu, f\u00fcr die Deckung des Kontos zu sorgen. Die R\u00fcckbuchung ist nicht m\u00f6glich. Kosten, die durch Nichteinl\u00f6sung der Lastschrift oder R\u00fcckbuchung entstehen, gehen zu Lasten des K\u00e4ufers, es sei denn Nichteinl\u00f6sung oder R\u00fcckbuchung ist durch uns verursacht worden.<\/p>\n<p>5. Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen oder Umst\u00e4nde, welche ernste Zweifel an der Kreditw\u00fcrdigkeit des K\u00e4ufers begr\u00fcnden, haben die sofortige F\u00e4lligkeit aller unserer Forderungen zur Folge. Dar\u00fcber hinaus sind wir berechtigt, f\u00fcr noch offenstehende Lieferungen Vorauszahlungen zu verlangen sowie nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zur\u00fcckzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterf\u00fcllung zu verlangen, ferner dem K\u00e4ufer die Weiterver\u00e4u\u00dferung der Ware zu untersagen und noch nicht bezahlte Ware auf Kosten des K\u00e4ufers zur\u00fcckzuholen.<\/p>\n<p>6. Aufrechnungsrechte stehen dem K\u00e4ufer nur zu, wenn seine Gegenanspr\u00fcche rechtskr\u00e4ftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Au\u00dferdem ist er zur Aus\u00fcbung eines Zur\u00fcckbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch unbestritten ist. Ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht kann nur aus demselben Vertragsverh\u00e4ltnis hergeleitet werden, aus dem unser Anspruch geltend gemacht wird. Dabei wird auf die einzelne Bestellung und nicht auf eine eventuelle Zusammenfassung in einer Rechnung abgestellt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>13<\/strong><strong>. Schlussbestimmungen<\/strong><\/p>\n<p>1. Erf\u00fcllungsort ist der Sitz unserer Firma.<\/p>\n<p>2. Gerichtsstand im Gesch\u00e4ftsverkehr mit unseren kaufm\u00e4nnischen Kunden ist das Amtsgericht<\/p>\n<p>Geilenkirchen. bzw. &#8211; bei einem Streitwert von mehr als 5000 \u20ac &#8211; das Landgericht Aachen.<\/p>\n<p>3. Es gilt ausschlie\u00dflich deutsches Recht. Die Anwendung der einheitlichen Gesetze vom 17.7.1973 \u00fcber den internationalen Kauf beweglicher Sachen (BGBl. I, S. 856) sowie den Abschluss von internationalen Kaufvertr\u00e4gen \u00fcber bewegliche Sachen (BGBl. I, S. 668) ist ausgeschlossen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>II<\/strong><strong>.<\/strong><\/p>\n<p><strong>E<\/strong><strong>i<\/strong><strong>gentumsvorbehalt im Gesch\u00e4ftsverkehr mit unseren gewerblichen Kunden<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises und bis zur Tilgung aller aus der Gesch\u00e4ftsbeziehung bereits bestehenden Kaufpreisforderungen und der im engen Zusammenhang mit der gelieferten Ware noch entstehenden Nebenforderungen (Verzugszinsen, Verzugsschaden etc.) als Vorbehaltsware unser Eigentum. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung oder die Saldoziehung und deren Anerkennung heben den Eigentumsvorbehalt nicht auf. Bei Zahlungsverzug des K\u00e4ufers sind wir nach Androhung zur R\u00fccknahme der Vorbehaltsware berechtigt; der K\u00e4ufer willigt in die Besitznahme der Vorbehaltsware durch uns ein.<\/p>\n<p>2. Wird Vorbehaltsware vom K\u00e4ufer zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung f\u00fcr uns, ohne dass wir hieraus verpflichtet werden; die neue Sache wird unser Eigentum. Bei der Verarbeitung zusammen mit nicht uns geh\u00f6render Ware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verh\u00e4ltnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Wird Vorbehaltsware mit nicht uns geh\u00f6render Ware gem. \u00a7\u00a7 947,948 BGB verbunden, vermischt oder vermengt, so werden wir Miteigent\u00fcmer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Erwirbt der K\u00e4ufer durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung Alleineigentum, so \u00fcbertr\u00e4gt er uns schon jetzt Miteigentum nach dem Verh\u00e4ltnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zum Zeitpunkt der Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Wir nehmen die Eigentums\u00fcbertragung an. Der K\u00e4ufer hat in diesen F\u00e4llen die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehende Sache, die ebenfalls als Vorbehaltsware im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen gilt, unentgeltlich zu verwahren.<\/p>\n<p>3.Wird Vorbehaltsware vom K\u00e4ufer, allein oder zusammen mit uns nichtgeh\u00f6render Ware, ver\u00e4u\u00dfert, so tritt der K\u00e4ufer schon jetzt die aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung entstehenden Forderungen in H\u00f6he des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten an uns ab; wir nehmen die Abtretung an. Wert der Vorbehaltsware ist unser Rechnungsbetrag zuz\u00fcglich eines Sicherungsaufschlags von 38% (Berechnung siehe Ziff. 10.), der jedoch au\u00dfer Ansatz bleibt, soweit ihm Rechte Dritter entgegenstehen. Wenn die weiterver\u00e4u\u00dferte Vorbehaltsware in unserem Miteigentum steht, so erstreckt sich die Abtretung der Forderungen auf den Betrag, der unserem Anteilswert am Miteigentum entspricht. Punkt 2.1. Satz 2 gilt entsprechend f\u00fcr den verl\u00e4ngerten Eigentumsvorbehalt; die Vorausabtretung gem. Punkt 2.3. Satz 1 und 3 erstreckt sich auch auf die Saldoforderung.<\/p>\n<p>4. Wird Vorbehaltsware vom K\u00e4ufer als wesentlicher Bestandteil in das Grundst\u00fcck eines Dritten eingebaut, so tritt der K\u00e4ufer schon jetzt die gegen den Dritten oder gegen den, den es angeht, entstehenden Forderungen auf Verg\u00fctung in H\u00f6he des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten einschlie\u00dflich eines solchen auf Einr\u00e4umung einer Sicherungshypothek an uns ab; wir nehmen die Abtretung an. Ziffer 2.3. Satz 2 und 3 gelten entsprechend.<\/p>\n<p>5.Wird Vorbehaltsware vom K\u00e4ufer als wesentlicher Bestandteil in das Grundst\u00fcck des K\u00e4ufers eingebaut, so tritt der K\u00e4ufer schon jetzt die aus der gewerbsm\u00e4\u00dfigen Ver\u00e4u\u00dferung des Grundst\u00fccks entstehenden Forderungen in H\u00f6he des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten an uns ab; wir nehmen die Abtretung an. 2.3. Satz 2 und 3 gelten entsprechend.<\/p>\n<p>6. Der K\u00e4ufer ist zur Weiterver\u00e4u\u00dferung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware nur im \u00fcblichen, ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsgang und nur mit der Ma\u00dfgabe berechtigt und erm\u00e4chtigt, dass die Forderungen im Sinne von 2.3., 4. und 5. tats\u00e4chlich auf uns \u00fcbergehen. \u00a0Zu anderen Verf\u00fcgungen \u00fcber die Vorbehaltsware, insbesondere Verpf\u00e4ndung und Sicherungs\u00fcbereignung ist der K\u00e4ufer nicht berechtigt.<\/p>\n<p>7. Wir erm\u00e4chtigen den K\u00e4ufer unter dem Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung der gem. 2.3., 4. und 5. abgetretenen Forderungen. Wir werden von unserer eigenen Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der K\u00e4ufer seinen Zahlungsverpflichtungen, auch gegen\u00fcber Dritten, nachkommt. Auf unser Verlangen hin hat der K\u00e4ufer die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen; wir sind erm\u00e4chtigt, den Schuldnern die Abtretung auch selbst anzuzeigen.<\/p>\n<p>8. \u00dcber Zwangsvollstreckungsma\u00dfnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die abgetretenen Forderungen hat der K\u00e4ufer uns unverz\u00fcglich unter \u00dcbergabe der f\u00fcr den Widerspruch notwendigen Unterlagen zu unterrichten.<\/p>\n<p>9. Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Er\u00f6ffnung des Insolvenzverfahrens oder Durchf\u00fchrung eines au\u00dfergerichtlichen Einigungsverfahrens mit den Gl\u00e4ubigern \u00fcber die Schuldenbereinigung<br \/>\n(\u00a7 305 I Ziff. 1 InsO) erlischt das Recht zur Weiterver\u00e4u\u00dferung, zur Verwendung und zum Einbau der Vorbehaltsware; ferner erlischt die Erm\u00e4chtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen; bei einem Scheck- oder Wechselprotest erlischt die Einzugserm\u00e4chtigung ebenfalls.<\/p>\n<p>10. \u00dcbersteigt der realisierbare Wert der einger\u00e4umten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen aus Liefergesch\u00e4ften um mehr als 38% (10% Wertabschlag wegen m\u00f6glichem Mindererl\u00f6s, 4% wegen \u00a7 171 I InsO, 5% wegen \u00a7 171 II InsO und Umsatzsteuer in jeweils geltender gesetzlicher H\u00f6he \u2013 derzeit 19%), so sind wir insoweit auf Verlangen des K\u00e4ufers zur R\u00fcck\u00fcbertragung oder Freigabe verpflichtet. Mit Tilgung aller unserer Forderungen aus Liefergesch\u00e4ften gehen das Eigentum an der Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen an den K\u00e4ufer \u00fcber.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"margin-left: 114.0pt;\">Stand Juni 2021 Universal Polythex Kunststoffe GmbH<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen &nbsp; I. 1. Anwendung 1. Wir liefern nur auf Grund der nachstehenden Bedingungen. Diese Bedingungen gelten bei st\u00e4ndigen Gesch\u00e4ftsbeziehungen auch f\u00fcr k\u00fcnftige Gesch\u00e4fte, bei denen nicht ausdr\u00fccklich auf sie Bezug genommen ist, sofern sie dem Besteller bei einem fr\u00fcher von uns ausgef\u00fchrten Auftrag zugegangen sind. 2. 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